Der Erbschein

Der Erbschein ist ein Dokument, dass das Nachlassgericht ausstellt zu Gunsten des oder der Erben. Aus dem Papier geht hervor, dass das Nachlassgericht bescheinigt, dass einer oder mehrere Erben Erbe geworden sind. Es ist prinzipiell möglich einen Erbschein zu...

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Die Auflage

Der Erblasser kann durch ein Testament den Erben oder ein Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden heißt es in § 1940 BGB. Damit ist die Auflage definiert. Bedeutet, eine Auflage soll ein Tun oder...

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Totenfürsorge

Totenfürsorge Thema Totenfürsorge: Was bedeutet das? Das ist zunächst einmal jegliche Fürsorge für den Toten. Sie beinhaltet das Recht über die Leiche zu verfügen, d.h. die Art und den Ort der Bestattung festzulegen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt dann...

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Die Sicherung des Nachlasses

Testamente bekommen im Erbfall häufig Beine. Fast noch schlimmer ist es mit wertvollen Gegenständen oder Bargeld. Wertvolle Sachen sind komischerweise fast nie vorhanden, Tresore grundsätzlich leer. Deshalb ist es umso wichtiger Vorkehrungen zur Nachlasssicherung zu...

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Vollmachten

Vollmachten…welche Möglichkeiten habe ich? Zunächst einmal ist es generell möglich, Vollmachten zu so ziemlich allem zu erteilen was man sich vorstellen kann, was nicht höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist, wie beispielsweise eine Eheschließung. Ansonsten kann man...

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Sicherheit

Sicherheit steht bei Vorsorge­vollmachten, Patienten­verfügungen und Testaments­gestaltung im Vordergrund.

Gerechtigkeit

Damit sich bei Erbstreitig­keiten keine Seite ausgeliefert oder unfähig fühlt, halte ich es für wichtig, eine möglichst gerechte Lösung unter den Parteien herbeizuführen.

Erfüllung

Ein erfülltes und sinnvolles Dasein spiegelt sich in jeder Testaments­gestaltung wieder. Ihr Erbe soll nachhaltig wirken und Ihren Erben ebenfalls helfen, ein sinnvolles und erfülltes Leben zu führen.

Meine 3 Grundwerte

Mein Bedürfnis nach Sicherheit, Gerechtigkeit und einem erfüllten/sinnvollen Dasein lässt mich neugierig, offen und aktiv mein Leben gestalten und meine Kanzlei führen. Diese Werte sind die Grundlagen für mein berufliches Handel

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)

 

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012

Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

Erbrecht

Wie Sie richtig vererben, falschen Erwartungen vorbeugen und den Familienfrieden bewahren.

Patientenverfügung

Wie Sie schon heute selbst­bestimmt handeln, um auch im Ernstfall das Steuer in der Hand zu haben.

Testamentsgestaltung

Richtig vererben: so vermeiden Sie Fehler und erstellen ein starkes Testament.

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