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Pflichtteil

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Was ist der Pflichtteil und wie unterscheidet er sich von der Erbschaft? 

Der sog. Pflichtteil ist die gesetzlich vorgesehene Mindestteilhabe bestimmter naher Angehöriger am Vermögen des Verstorbenen, auch wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden oder nur mit einem kleineren Anteil vorgesehen sind. Der Pflichtteil soll die Angehörigen vor einem vollständigen Ausschluss von der Erbfolge schützen und eine Mindestversorgung garantieren. 

 

Nachfolgend die wichtigsten Merkmale des Pflichtteils und wie er sich von der Erbschaft unterscheidet: 

1. Pflichtteilsberechtigte Personen: 

    • Pflichtteilsberechtigt sind die engsten Familienangehörigen des Erblassers: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Kinder (einschließlich adoptierter Kinder), Enkel (falls ihre Eltern vorverstorben sind), und, falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Erblassers. 
    • Keinen Pflichtteilsanspruch haben hingegen: 

Geschwister, entfernte Verwandte oder andere Personen, die nicht zu den obigen Kategorien gehören

2. Höhe des Pflichtteils: 

    • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte erhalten würde, wenn kein Testament oder Erbvertrag existieren würde. 
    • Beispiel: Wenn ein gesetzlicher Erbteil 1/4 des Nachlasses wäre, dann beträgt der Pflichtteil 1/8. 

3. Erbschaft vs. Pflichtteil: 

    • Die Erbschaft ist der gesamte Nachlass, der von einer Person nach ihrem Tod hinterlassen wird. Dies umfasst alle Vermögenswerte, Schulden und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen. 
    • Die Erben, die eine Erbschaft erhalten, übernehmen den Nachlass einschließlich der Vermögenswerte, aber auch eventueller Schulden. Sie haben das Recht, den Nachlass zu verwalten und darüber zu verfügen, aber auch die Pflicht, eventuelle Verpflichtungen oder Schulden des Erblassers zu übernehmen. 
    • Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben und nicht ein Anspruch auf einen Teil des Nachlasses oder spezifische Vermögenswerte. 
    • Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben, haben daher keine Pflichten in Bezug auf Schulden des Erblassers oder Verwaltung des Nachlasses. Sie haben aber das Recht, Auskunft über den Umfang des Nachlasses zu verlangen, um ihren Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. 

 

Zusammenfassend: Die Erbschaft umfasst den gesamten Nachlass und kann durch verschiedene Wege entstehen, wobei die Erben sowohl Rechte als auch Pflichten übernehmen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, gewährt bestimmten nahestehenden Angehörigen jedoch nur ein Recht auf Geldzahlung, ohne Pflichten gegenüber dem Nachlass. 

Wie beziffere ich meinen Pflichtteil? 

Grundsätzlich beträgt der Pflichtteilsanspruch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Insofern kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser sowie das Vorhandensein weiterer pflichtteilsberechtigten Verwandten an, um die eigene Quote korrekt zu bestimmen. 

Entsprechend der Quote steht dem Pflichtteilsberechtigten dann ein Geldanspruch am bereinigten Nachlass zu. Dieser wiederum setzt sich aus dem Wert sämtlicher positiver Nachlasswerte und Gegenstände abzüglich sämtlicher Schulden des Erblassers sowie der Kosten des Erbfalls zusammen. 

Wurde vor dem Tod Vermögen verschenkt, besteht Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch). Dieser Anspruch richtet sich gegen den Erben. Die Berechnung ist äußerst kompliziert, da zum Beispiel berücksichtigt werden muss, wann die Schenkungen erfolgt sind. Teilweise können die Schenkungen überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden und manchmal nur ein gewisser Anteil. Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst lebzeitig Schenkungen erhalten, muss er sich diese gegebenenfalls anrechnen lassen. Soweit Pflichtteilsfragen im Raum stehen, ist anwaltlicher Rat nahezu unabdingbar, damit Sie das erhalten, was Ihnen wirklich zusteht. 

PFLICHTTEILANSPRUCH

Wie erhalte ich meinen Pflichtteilsanspruch? 

Man erhält den Pflichtteil aber nicht automatisch nach dem Ableben, sondern man muss ihn fordern, d. h. gegenüber dem Erben oder den Erben geltend machen. Gibt es mehrere Erben, kann man sich als Pflichtteilsberechtigter einen von ihnen aussuchen oder den Pflichtteil von allen Miterben einfordern. 

Oft verhalten sich Erben, von denen der Pflichtteil eingefordert werden muss, nicht kooperativ. Meistens haben die Betroffenen Angst, mehr als nötig zu zahlen und der Pflichtteilberechtigte ist besorgt weniger zu erhalten, als ihm zusteht. 

Darüber hinaus werden bei der Berechnung der Pflichtteilshöhe häufig Positionen übersehen oder Teile des Nachlasses einfach falsch bewertet. An dieser Aufgabe, Pflichtteilsansprüche richtig geltend zu machen, scheitern regelmäßig sogar Rechtsanwälte. Verschenken Sie kein Geld! Und wenn Sie welches verschenken, dann tun Sie es gezielt! 

Als Kanzlei spezialisiert auf das Erbrecht vertreten wir Sie, von der Berechnung des Pflichtteils bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs.

ALLEINERBE UND PFLICHTTEIL

Was Erben wissen müssen

Wenn eine Person in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt wird, bedeutet das, dass sie die alleinige Berechtigung hat, das Erbe zu verwalten und zu empfangen.  

Auch wenn jemand als Alleinerbe eingesetzt wird, können pflichtteilsberechtigte Personen nicht vollständig enterbt werden. Sie haben das Recht auf einen Anteil des Erbes, auch wenn sie nicht im Testament erwähnt werden. 

Für einen Alleinerben kann der Anspruch auf einen Pflichtteil eine Herausforderung darstellen, da er oder sie das Erbe möglicherweise teilweise liquidieren oder Geldmittel anderweitig beschaffen muss, um die Forderung zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass Personen, die als Alleinerben eingesetzt werden, sich über die möglichen Verpflichtungen und rechtlichen Anforderungen im Klaren sind. 

Insgesamt sollten Erblasser, Alleinerben und Pflichtteilsberechtigte frühzeitig Informationen einholen und juristische Beratung suchen, um Konflikte und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Ein gut durchdachtes Testament kann viele Probleme lösen und sicherstellen, dass sowohl die Wünsche des Erblassers respektiert werden als auch die Rechte der Pflichtteilsberechtigten gewahrt bleiben. 

Der Pflichtteil

Sie möchten sich sichern, was Ihnen zusteht?

Das Pflichtteilsrecht ist sehr komplex und für einen Laien schwierig. Vieles steht zwar im Gesetz, doch gleich an mehreren Stellen sind die einschlägigen Vorschriften zum Pflichtteil sehr missverständlich. Wer nicht über Hintergrundinformationen verfügt, wird wahrscheinlich Fehler machen.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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