Das Steuer in der Hand haben

Patientenverfügung

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Was ist eine patientenverfügung

Patientenverfügung – was ist das und wofür brauche ich sie? 

Die Patientenverfügung dient dazu festzulegen, welche medizinischen Versorgungsleistungen getätigt werden dürfen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, dies entsprechend mitzuteilen. Die auf der ersten Seite beschriebenen Anwendungsfälle grenzen explizit ein, wann die Patientenverfügung zum Einsatz kommt, und zwar nur dann, wenn man kurz vor dem Sterben ist und aus Sicht der Ärzte keine Chance auf Heilung mehr besteht. Die Patientenverfügung ist also dem behandelnden medizinischen Personal vorzulegen, damit diese wissen, wie weiter verfahren werden soll. 

Umgangssprachlich wird dies meist so beschrieben, dass man nur noch überlebt, weil man an den Maschinen hängt. Mit der Patientenverfügung wird also niedergeschrieben, welche dieser Maschinen abgestellt werden sollen, um so den natürlichen Sterbeprozess nicht weiter aufzuhalten.  

Daneben ist es sinnvoll in der Patientenverfügung zu regeln, welche unmittelbaren Schritte nach dem Tod erfolgen sollen, bei denen meist kein längeres Abwarten möglich ist. Dies ist zum Beispiel die grundlegende Entscheidung, ob man, falls möglich, seine Organe spenden möchte und auch wie die eigene Bestattung (in den Grundzügen) ablaufen soll.  

Ebenso enthält die Patientenverfügung typischerweise einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen, also auf die Bevollmächtigten, die man mit der General- und Vorsorgevollmacht einsetzt. 

DIE UNTERSCHIEDE

Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 

Während die Patientenverfügung den eigenen Willen festhält, bestimmt man mit General- und Vorsorgevollmacht wiederum, wer bevollmächtigt werden soll, diesen Willen umzusetzen und für welche Aufgabengebiete. Also zunächst, ob der Bevollmächtigte grundlegend in vermögensrechtlicher Hinsicht bevollmächtigt sein soll, sich also um Bankgeschäfte, Immobilien, Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen kümmern soll, und/oder ob der Bevollmächtige auch in persönlicher Hinsicht die eigene Vertretung übernimmt, also die Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Heilbehandlungen etc. Auch hier kann man einzelne Handlungen explizit erlauben oder verbieten. Ein häufiger Punkt hierzu ist die Möglichkeit des Bevollmächtigten über Immobilien verfügen zu dürfen.  

Diese Vollmacht soll immer dann greifen, wenn man selbst verhindert ist, sei es, weil man aufgrund längerer Krankheit zeitweise nicht in der Lage ist, gewisse Dinge selbst zu übernehmen oder weil man aufgrund des Alters oder Geschäftsunfähigkeit nicht mehr tätig werden kann. Eine Aufgabe in dieser Hinsicht ist beispielsweise auch die Überwachung der Einhaltung der mit der Patientenverfügung festgelegten Maßnahmen.  

Sofern die Vollmacht über den Tod hinaus wirksam ist (was meistens zu empfehlen ist), kann der Bevollmächtigte dann zum Beispiel auch die Beerdigung organisieren oder die letzten offenen Rechnungen des Vollmachtgebers bezahlen. Wenn der Bevollmächtigte zudem auch der Erbe des Vollmachtgebers geworden ist, ermöglicht ihm die Vollmacht einen großen Handlungsumfang, sodass in einigen Fällen die Beantragung eines Erbscheins gespart werden kann.  

Schon an die Zukunft gedacht?

Wie Sie schon heute selbstbestimmt handeln, um auch im Ernstfall das Steuer in der Hand zu haben

Jeder kann – unabhängig von Lebensalter und Lebensumständen – durch einen Unfall oder eine Krankheit in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Wir sind überzeugt, dass auch in solchen Situationen Ihr Selbstbestimmungsrecht so gut wie möglich gewahrt werden muss.

Eine rechtzeitige (juristische bzw. medizinische) Vorsorge ermöglicht auch in den Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, eine selbstbestimmte Lebensführung.

Die Patientenverfügung

12 gute Gründe, warum Sie mit einer Patientenverfügung oder General- bzw. Vorsorgevollmacht auch im Ernstfall das Steuer Ihres Lebens in der Hand haben.

  • Ermöglicht maximale Selbstbestimmung im Sterbeprozess – auch wenn ein eigenverantwortliches Handeln in diesem Moment nicht mehr möglich ist.
  • Erleichtert die Durchsetzung Ihres Willens für die Angehörigen.
  • Gibt Entscheidungshilfen für Ihre Angehörigen und beugt Gewissenskonflikten vor. Ihnen nahe stehende Personen werden somit entlastet.
  • Bietet juristische Absicherung.
  • Ist für unverheiratete Zusammenlebende oft die einzige Möglichkeit, den Wünschen des Lebenspartners zur Umsetzung zu verhelfen.
  • Ist die einzige Möglichkeit, von Ihnen selbst gewählte Personen mit dem Aufgabenkreis Ihrer Gesundheitsfürsorge zu betrauen.
  • Spart Ihnen und Ihren Angehörigen Kosten für eine Betreuung und für eventuell notwendige Sachverständigengutachten.
  • Spart Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, solange kein Konfliktfall zwischen Arzt und Bevollmächtigtem entsteht.
  • Hilft möglichen Konflikten zwischen Arzt und Bevollmächtigtem bzw. Betreuer vorzubeugen.
  • Hilft Kollisionen mit einer gewünschten/ungewünschten Organspende zu vermeiden.
  • Bietet sich an, um auch über den Tod hinaus die Liquidität für Ihre Angehörigen bzw. Erben zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt insbesondere für Eltern.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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