Starkes Testament

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Richtig vererben: So vermeiden Sie Fehler und erstellen ein starkes Testament

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie Vermögen vererbt werden kann: die gesetzliche und die sog. gewillkürte Erbfolge. Gewillkürte Erbfolge ist immer dann gegeben, wenn eine letztwillige Verfügung vorhanden ist, das heißt entweder ein Testament oder ein Erbvertrag.

Ein Testament kann man auf zwei Wegen erstellen, entweder handschriftlich oder durch einen Notar. Aus der jeweiligen Wahl resultieren unterschiedliche Konsequenzen: Wenn man ein Testament handschriftlich verfasst hat, ist es im Nachgang weit überwiegend notwendig, einen Erbschein zu beantragen, um sich gegenüber dem Grundbuchamt, gegenüber Banken und anderen Behörden als Erbe legitimieren zu können.

Anders ist dies bei einem notariellen Testament. Ein eindeutiges notarielles Testament reicht zum Nachweis der eigenen Erbenstellung meistens aus. Notare beraten bei der Testamentsgestaltung allerdings nur sehr eingeschränkt. Steuerliche Fragen werden normalerweise überhaupt nicht berücksichtigt und oft gestalten Notare ein Testament so, wie der Kunde es vorgibt, sieht dabei aber nicht das Streitpotenzial. Das ist ihm nicht vorzuwerfen, denn die Probleme im Anschluss bekommt er meistens gar nicht mit.

Und Probleme müssen erst gar nicht entstehen. Denn das Erbrecht bzw. das Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, Ihr Testament ganz individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zu gestalten.

Als Fachanwältin für Erbrecht nutze ich den gesamten gesetzlichen Spielraum aus und unterstütze Sie bei der Erstellung eines „starken“ Testaments, das klar den Nachlass regelt sowie Unsicherheiten und Streit vermeidet.

Oft werden für die Erstellung eines Testamentes allgemein gehaltene Muster aus dem Internet oder Vordrucke aus der Ratgeberliteratur verwendet. Doch damit beschränken Sie sich selbst, denn bei der Abfassung eines Testaments lauern viele Fallstricke, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Testament unwirksam ist.

Ich will ein Beispiel geben: Häufig meinen Laien, sie könnten ihr Testament ganz deutlich machen, indem sie ihr komplettes Vermögen einzelnen Personen zuweisen. „Mein Haus soll meine Ehefrau bekommen, mein Bankguthaben mein Sohn A und meine Beteiligungen an der X-GmbH erhält mein Sohn B. Hausrat und persönliche Gegenstände sollen auch meiner Ehefrau zufallen.“ Soweit klar, oder? Jeder versteht, was damit gemeint ist. Aber wer ist denn jetzt hier Erbe und in welchem Verhältnis?

Es wurde eine konkrete Erbeinsetzung vergessen. Im Zweifel wird in Fällen wie unserem Beispielsfall ins Verhältnis gesetzt, wie das Vermögen wertmäßig verteilt wurde. Auch andere Erwägungen zu möglichen Motiven sind heranzuziehen. Das Testament muss also „ausgelegt“ werden. Und das führt regelmäßig zu großen Problemen.

Wer ein Testament macht, möchte seine Angelegenheiten in bestimmter Weise regeln. Das hat nur dann wirklich Sinn, wenn der dokumentierte Wille im Erbfall auch so umgesetzt wird, wie man sich das gedacht hat.

Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Vermögen so fließt, wie Sie es wollen und nicht so, wie ein Richter meint, dass Sie es vielleicht wollten. Gestalten sie ein wirklich „starkes“ Testament. Ich berate und unterstütze Sie dabei!

Testamentsformen:

Die 10 wichtigsten Testamentsformen und ihre lauernden Gefahren

Das Ehegattentestament

Dieses gemeinschaftlich erstellte Testament regelt den Nachlass von Todes wegen für beide Partner durch die Anordnung der Wechselbezüglichkeit und einer Bindungswirkung. Ehegatten sichern sich dadurch zu Lebzeiten gegenseitig ab. Zudem kann das Vermögen schon in Richtung der Kinder gelenkt werden. Aber auch wenn es keine Kinder gibt, kann ein Testament ratsam sein. Denn der noch lebende Ehegatte wird nicht automatisch Alleinerbe. Die Eltern (aus Sicht des Überlebenden also die Schwiegereltern) erben auch. Und wird das Testament zu starr in Bezug auf unvorhergesehene Ereignisse nach dem ersten Todesfall gestaltet, kann dies ungewollte Nachteile mit sich bringen.

Das Berliner Testament: Vorteile und Nachteile für Erblasser und Kinder

Oft entscheiden sich Ehepartner für das Berliner Testament, da es als die gerechteste und beste Form der Vermögensnachfolge angesehen wird. Im Einzelfall kann dies aber zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Darüber hinaus gibt es mehrere Unterkategorien wie Einheitslösung und Trennungslösung.

Ein sehr wichtiger Punkt, den es dabei zu beachten gilt ist, dass die Kinder beim Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Eventuell muss dann der überlebende Ehegatte unvorbereitet erhebliche Geldsummen an seine Kinder auszahlen, wodurch im schlimmsten Fall Eigentum belastet oder sogar verkauft werden muss.

Das Testament von nicht verheirateten Paaren mit und ohne Kinder

Möchten sich Paare ohne Trauschein gegenseitig absichern, sollten zwei Testamente bzw. ein Erbvertrag gestaltet werden. Nur so werden erhebliche rechtliche Probleme und Versorgungslücken im Pflege- oder Todesfall vermieden. Eine individuelle Gestaltung des Testaments und der lebzeitigen Absicherung ist aufgrund der vielen Partnerschaftsformen von besonderer Bedeutung.

Das Testament für Patch-Work-Familien

In unserer modernen Gesellschaft entstehen immer mehr neue Familienstrukturen. Wer hier auf die gesetzliche Erbfolge vertraut, handelt äußerst fahrlässig. Nur ein individuell zugeschnittenes Testament sichert alle Beteiligten gerecht ab. Enttäuschungen und Erbstreitigkeiten werden vermieden.

Testamente zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren

Nur wenn eine Lebenspartnerschaft eingetragen ist, entstehen vergleichbare Vorteile wie bei verheirateten Paaren. Sollte das nicht der Fall sein, ist ein Testament zur gegenseitigen Absicherung unabdingbar; nicht nur der Steuer wegen. Auch Erwägungen bzgl. der vorhandenen Konten, etwaiger Krankenhausbesuche, Pflege bis hin zur Regelung des Begräbnisses müssen beachtet und sollten durch Vorsorgeregelungen berücksichtigt werden.

Das Testament im Falle einer Behinderung

Um einem behinderten Erben nach dem eigenen Tod zusätzliche finanzielle Vorteile und Annehmlichkeiten neben der Sozialhilfe zu ermöglichen, ist es ratsam eine Vor- und Nacherbschaft, verbundenen mit einer Dauertestamentsvollstreckung auf Lebenszeit anzuordnen. Darüber hinaus ist es von Vorteil, die weitere Betreuung zu regeln.

Das Testament Alleinstehender

Wenige wissen, dass ohne Testament die Eltern bzw. Großeltern Erben werden. Daher sollte möglichst frühzeitig die Vermögensnachfolge mit einem Testament geregelt werden. Nur so können nahe Angehörige, Freunde oder soziale Verbände, kirchliche Einrichtungen, Vereine oder Institutionen den Nachlass erhalten. Selbst bei einer Erbeinsetzung eines Anderen haben die Eltern ein Pflichtteilsrecht, dass nur durch notariellen Verzicht vermieden werden kann.

Das Unternehmertestament

Bei der Testamentsgestaltung sollte man darauf achten, dass alle gesetzlichen Möglichkeiten, sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht, voll ausgeschöpft werden. Ein Testament, dessen Inhalt nur beabsichtigt, möglichst wenig Steuern zu zahlen, wird in den meisten Fällen nicht der familiären Situation oder dem tatsächlichen Willen des Erblassers gerecht. Daher empfehle ich, zuerst die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu betrachten. Erst danach sollte geprüft werden, wie das Wunschtestament auch steueroptimiert werden kann. Gerne arbeite ich dabei mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Das landwirtschaftliche Testament

Hinterlässt der Verstorbene landwirtschaftliches Vermögen, besteht die Gefahr der Nachlassspaltung. Bei landwirtschaftlichen Betrieben werden zwei getrennte Vermögensmassen betrachtet: Das Hofvermögen wird nach der Höfeordnung und das übrige Vermögen nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften vererbt. Auch hier regelt ein „starkes“ Testament die Zukunft des landwirtschaftlichen Betriebes.

Das Testament bei Überschuldung

Damit die Erben im Falle ihrer Überschuldung vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbe geschützt sind, empfiehlt sich die Regelung einer Vor- und Nacherbschaft mit einer Testamentsvollstreckung. Ein mit meiner Hilfe geschickt gestaltetes Testament kann vermeiden, dass die gesamte Erbschaft zur Schuldentilgung herangezogen wird.

Wie sind Ihre Lebensumstände? Ich berate Sie bei Ihrer individuellen Testamentsgestaltung. Damit Ihr tatsächlicher Wille in einem „starken“ Testament zu Ihren Lebzeiten geregelt wird.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

Erbrecht

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