Erbrecht
Der Erbfall und seine FolgenIch stehe für Sie ein!
(gerne auch rein telefonisch)
rechtSchon an die Zukunft gedacht?
Wir an Ihrer Seite als Kanzlei für Erbrecht
Als auf Erbrecht spezialisierte Anwälte beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe – kompetent, persönlich und zielgerichtet.
Sie sind Erblasser, Alleinerbe, Miterbe in einer Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsberechtigte/r?
Ich unterstütze Sie bei folgenden Themen – außergerichtlich und/oder gerichtlich:
Testamentsgestaltung, Nachfolgeplanung und Regelung der Unternehmensnachfolge
Ehevertrag und Erbvertrag
Berliner Testament
Vor- und Nacherbschaft
Auslegung unklarer Testamente
Druchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Schenkung unter Lebenden
Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuererklärung: Dabei arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen oder kann auf ein Netzwerk erfahrener Experten zugreifen.
Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft
Ausschlagung eines Erbes
Erbenhaftung
Beantragung eines Erbscheins
Übertragen von Vermögen im Ausland
Übertragen von Inlandvermögen von ausländischen Mitbürgern
Geltendes Erbrecht bei in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürgern
Was Sie beachten müssen, damit Sie Ihr Erbe wirklich genießen können
Muss ich mein Erbe beantragen?
Viele Mandanten fragen uns, ob sie ihr Erbe beantragen müssen oder wie sie am besten an ihren Nachlass gelangen. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht:
- In der Regel ist ein Erbschein erforderlich, insbesondere wenn Sie als gesetzlicher Erbe ohne Testament erben.
- Der Erbschein dient als offizielles Legitimationsdokument. Er weist nach, wer Erbe ist und legitimiert Sie beispielsweise gegenüber Banken oder Behörden.
- Kein Erbschein ist nötig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, aus dem sich die Erbenstellung zweifelsfrei ergibt.
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt.
Beratung rund um den Erbschein
Wir prüfen für Sie, ob ein Erbschein in Ihrer konkreten Situation wirklich notwendig ist oder nur zusätzliche Kosten verursacht. Grundsätzlich besteht keine Frist – der Erbschein kann jederzeit beantragt werden. Sinnvoll ist es jedoch, zeitnah nach dem Erbfall tätig zu werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen und übernehmen auf Wunsch auch die komplette Antragstellung beim Nachlassgericht.
Ich bin Alleinerbe – was ist zu beachten?
Als Alleinerbe erhalten Sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen und müssen sich nicht mit anderen Miterben auseinandersetzen. Allerdings sollten Sie beachten:
- Nahe Angehörige, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können Pflichtteilsansprüche gegen Sie geltend machen.
- Auch als Alleinerbe übernehmen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch alle Nachlassverbindlichkeiten.
Wie setzt sich der Nachlass zusammen?
Der Nachlass umfasst sowohl Vermögenswerte als auch Schulden. Zu den typischen Nachlassverbindlichkeiten zählen:
- Vertragliche Verpflichtungen des Erblassers (z. B. Mietschulden, Darlehen)
- Steuerschulden
- Wohngeldrückstände
- Beerdigungskosten
- Pflichtteilsansprüche
- Vermächtnisse
Ist unklar, ob der Nachlass überschuldet ist, empfiehlt sich die Beantragung einer Nachlassverwaltung. Dadurch wird Ihre Haftung als Erbe auf den Nachlass beschränkt – Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
Wie wir Sie beim Nachlass unterstützen können
Wir helfen Ihnen, einen vollständigen Überblick über den Nachlass zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:
- Nachforschungen bei Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt
- Erleichterte Informationsbeschaffung durch unsere anwaltliche Stellung
- Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses
So stellen wir sicher, dass Sie Klarheit über den Nachlass haben und fundierte Entscheidungen treffen können.
Wie kann Sie ein Rechtsanwalt in Bezug auf den Nachlass unterstützen?
Wir können Ihnen dabei behilflich sein, sich als Erbe einen Überblick über den vorhandenen Nachlass zu verschaffen. Hierbei können wir Ihnen auch im Rahmen von Nachforschungen behilflich sein, sollten einzelne Nachlasswerte beispielsweise erst in Erfahrung gebracht werden müssen, beispielsweise durch Anfragen bei Banken oder dem Grundbuchamt. Oftmals erhalten Rechtsanwälte bezüglich des Nachlasswertes bei den entsprechenden Stellen erleichterter Informationen zum Nachlass als unvertretene Erben.
Auch können wir bezüglich des Nachlasses selbstverständlich ein Nachlassverzeichnis erstellen, sollte dies gewünscht sein.
Kurz Portrait
Leonie Lehrmann
Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
- Jahrgang 1980
- Rechtsanwältin seit 2008
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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