Starkes Testament

Testamentsgestaltung

Ich stehe für Sie ein!

Beratung vereinbaren
(gerne auch rein telefonisch)

Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim – OT Wackernheim

06132 42209-99

Schon an die Zukunft gedacht?

Brauche ich einen Anwalt für die Testamentserstellung?

 

Grundsätzlich können Sie Ihr Testament eigenhändig verfassen – anwaltliche Hilfe ist nicht zwingend erforderlich. In der Praxis zeigt sich jedoch: Nach einem Erbfall entstehen häufig Streitigkeiten, wenn ein Testament unklar oder ungenau formuliert ist. Begriffe werden missverstanden, Formulierungen unterschiedlich ausgelegt – und die Angehörigen müssen dann mühsam klären, was wirklich gemeint war.

 

Ein Anwalt für Erbrecht sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille klar, rechtssicher und verbindlich formuliert wird. So vermeiden Sie Konflikte unter den Erben.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorstellungen zur Nachlassverteilung rechtlich korrekt umzusetzen. Außerdem prüfen wir, welche Auswirkungen Ihr Testament auf die gesetzlichen Erben hat und ob Pflichtteilsansprüche zu erwarten sind. Gemeinsam erarbeiten wir, ob in Ihrem Fall ein Einzeltestament oder ein Ehegattentestament sinnvoll ist.

 

Testament: Ihre Möglichkeiten

Mit einem Testament verdrängen Sie die gesetzliche Erbfolge und können selbst bestimmen, wer was erben soll. Sie haben weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, z. B.:

  • Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen
  • Auflagen bestimmen (z. B. Pflege des Grabes)
  • Ersatzerben benennen, falls jemand vorversterben oder ausschlagen sollte
  • einen Testamentsvollstrecker einsetzen
  • bestimmte Angehörige von der Erbfolge ausschließen

Was passiert ohne Testament?

Liegt kein Testament vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dabei gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto höher die Erbberechtigung.

  • Kinder und Enkel gehören zur ersten Ordnung
  • Eltern, Geschwister und deren Nachkommen zur zweiten Ordnung
  • Onkel, Tanten, Cousins/Cousinen zur dritten Ordnung

Ehegatten haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht, werden aber nicht automatisch Alleinerben. Die Höhe ihres Anteils hängt von Güterstand und Familienkonstellation ab. Viele Mandanten sind überrascht, dass das Erbe ohne Testament meist unter mehreren Angehörigen geteilt wird.

Testamentarischer Alleinerbe

Sind Sie im Testament als Alleinerbe eingesetzt, steht Ihnen der gesamte Nachlass zu. Pflichtteilsberechtigte Angehörige können jedoch Ansprüche in Geld geltend machen – der Nachlass selbst bleibt aber bei Ihnen.

 

Testamentseröffnung – wie läuft das ab?

Die weit verbreitete Vorstellung, dass ein Testament bei Gericht oder beim Notar im Beisein aller Erben „verlesen“ wird, stimmt so nicht.

  • Liegt ein amtlich verwahrtes Testament vor, eröffnet das Nachlassgericht dieses automatisch.
  • Wurde das Testament privat aufbewahrt, muss es nach dem Todesfall beim Nachlassgericht eingereicht werden.

Das Gericht eröffnet das Testament, fertigt ein Protokoll an und schickt den Beteiligten (gesetzlichen Erben, benannten Erben, Vermächtnisnehmern) eine Abschrift. Ein persönlicher Termin ist selten. Je nach Arbeitslast des Gerichts und Auffindbarkeit der Beteiligten kann die Eröffnung wenige Wochen bis mehrere Monate dauern.

Formvorschriften: So verfassen Sie Ihr Testament richtig

Damit Ihr Testament wirksam ist, müssen Sie einige Punkte beachten:

  • Das gesamte Testament handschriftlich verfassen (kein Computerausdruck)
  • Seiten nummerieren
  • klarstellen, dass es sich um Ihren „letzten Willen“ handelt
  • mit vollständigem Vor- und Nachnamen unterschreiben
  • Ort und Datum hinzufügen

Kosten eines Testaments?

Die Kosten hängen vom Wert Ihres Nachlasses ab. In der Regel vereinbaren wir ein Pauschalhonorar.

Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, unterstützen wir Sie gerne bei Nachträgen – hier rechnen wir in der Regel nur nach Zeitaufwand ab.

Wenn Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen möchten, entstehen zusätzliche Gebühren. Das Testament wird dann automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Auch diese Registrierung ist mit Kosten verbunden. Sie können das Testament jederzeit ändern, ergänzen oder zurücknehmen.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim – OT Wackernheim

06132 42209-99

Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

Erbrecht

Wie Sie richtig vererben, falschen Erwartungen vorbeugen und den Familienfrieden bewahren.

Patientenverfügung

Wie Sie schon heute selbst­bestimmt handeln, um auch im Ernstfall das Steuer in der Hand zu haben.

Testamentsgestaltung

Richtig vererben: so vermeiden Sie Fehler und erstellen ein starkes Testament.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Erfahrungen & Bewertungen zu Leonie Lehrmann