Erbrecht
Der Erbfall und seine FolgenIch stehe für Sie ein!
(gerne auch rein telefonisch)
Schon an die Zukunft gedacht?
Wir als spezialisierte Anwälte auf dem Gebiet des Erbrechts beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte als Erbe.
Sie sind Erblasser, Alleinerbe, Miterbe in einer Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsberechtigte/r?
Ich unterstütze Sie bei folgenden Themen – außergerichtlich und/oder gerichtlich:
Testamentsgestaltung, Nachfolgeplanung und Regelung der Unternehmensnachfolge
Ehevertrag und Erbvertrag
Berliner Testament
Vor- und Nacherbschaft
Auslegung unklarer Testamente
Druchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Schenkung unter Lebenden
Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuererklärung: Dabei arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen oder kann auf ein Netzwerk erfahrener Experten zugreifen.
Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft
Ausschlagung eines Erbes
Erbenhaftung
Beantragung eines Erbscheins
Übertragen von Vermögen im Ausland
Übertragen von Inlandvermögen von ausländischen Mitbürgern
Geltendes Erbrecht bei in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürgern
Was Sie beachten müssen, damit Sie Ihr Erbe wirklich genießen können
Muss ich mein Erbe beantragen?
Oftmals stellen Mandanten die Frage, ob sie ihr Erbe beantragen müssen oder wie sie am besten an ihr Erbe gelangen. Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel ist die Beantragung eines Erbscheins erforderlich, um an das Erbe zu gelangen, insbesondere wenn man als gesetzlicher Erbe zu seinem Erbe gelangt und kein Testament vorliegt.
Der Erbschein dient als Legitimationsdokument. Er bescheinigt, welche Personen im Todesfall Erben sind. Der Erbschein weist somit die Erbenstellung nach.
Hingegen ist die Beantragung eines Erbscheins grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegen und sich aus diesem eindeutig die Erbenstellung ergibt.
Ein Erbschein ist bei dem zuständigen Nachlassgericht oder alternativ bei einem Notar zu beantragen.
Wir beraten Sie gerne, ob die Beantragung eines Erbscheins in Ihrer individuellen Konstellation sinnvoll erscheint oder nur unnötige Kosten verursachen würde. Sie haben grundsätzliche unbefristet die Möglichkeit einen Erbschein zu beantragen. Es ist jedoch sinnvoll, möglichst zeitnah nach dem Erbfall einen Erbschein zu beantragen, sofern ein solcher erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne erbrechtlich, sowohl bei allen Fragen rund um das Thema Erbschein, daneben unterstützen wir Sie zugleich selbstverständlich gerne auch bei der Beantragung des Erbscheins bei dem zuständigen Nachlassgericht.
Ich bin Alleinerbe – was habe ich zu beachten?
Wenn Sie Alleinerbe des Erblassers geworden sind, vereinfacht dies die Angelegenheit zumindest schon einmal dahingehend, dass Sie sich nicht mit anderen Miterben im Rahmen einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen müssen. Sie erhalten als Alleinerbe den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Sollten gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen sein, werden sich unter anderem nahe Angehörige mit ihrem Pflichtteilsanspruch an Sie als Alleinerbe wenden.
Wie setzt sich der Nachlass zusammen?
Der Erbe erhält den Nachlass des Verstorbenen. Hierbei erbt man aber nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen beispielsweise:
• Verbindlichkeiten des Erblassers aus bestehenden Verträgen (Mietschulden, Darlehen usw.)
• Steuerschulden
• Wohngeldverpflichtung
• Beerdigungskosten
• Pflichtteilsansprüche
• Vermächtnisse
Sollte der Wert des Nachlasses unübersichtlich sein und keine verlässliche Aussage getroffen werden können, ob der Nachlass möglicherweise überschuldet ist, dann sollte eine Nachlassverwaltung beantragt werden. Die Nachlassverwaltung hat zur Folge, dass der Erbe in seiner Haftung beschränkt wird. Die Nachlassverwaltung führt dazu, dass es zu einer Trennung des Nachlasses vom sonstigen Vermögen des Erben kommt. Dadurch ist die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt und der Erbe haftet nicht mit seinem Privatvermögen.
Wie kann Sie ein Rechtsanwalt in Bezug auf den Nachlass unterstützen?
Wir können Ihnen dabei behilflich sein, sich als Erbe einen Überblick über den vorhandenen Nachlass zu verschaffen. Hierbei können wir Ihnen auch im Rahmen von Nachforschungen behilflich sein, sollten einzelne Nachlasswerte beispielsweise erst in Erfahrung gebracht werden müssen, beispielsweise durch Anfragen bei Banken oder dem Grundbuchamt. Oftmals erhalten Rechtsanwälte bezüglich des Nachlasswertes bei den entsprechenden Stellen erleichterter Informationen zum Nachlass als unvertretene Erben.
Auch können wir bezüglich des Nachlasses selbstverständlich ein Nachlassverzeichnis erstellen, sollte dies gewünscht sein.
Kurz Portrait
Leonie Lehrmann
Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
- Jahrgang 1980
- Rechtsanwältin seit 2008
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
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