Erbrecht

Der Erbfall und seine Folgen

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Schon an die Zukunft gedacht?

Wie Sie richtig vererben, falschen Erwartungen vorbeugen und den Familienfrieden bewahren

In § 1922 Abs. 1 BGB wird der erbrechtliche Grundsatz gesetzlich beschrieben: Nach dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über.

Mit dem Erbfall tritt der einzelne Erbe (Alleinerbe) bzw. mehrere Miterben (Erbengemeinschaft) ohne eigenes Zutun in die rechtliche Nachfolge des Verstorbenen bzw. Erblassers. Auf den oder die Erben gehen somit alle Rechte und Pflichten des Erblassers über: das Vermögen, bestehende Verträge oder sämtliche Schulden des Verstorbenen, falls vorhanden.

Je nachdem, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind, entstehen aus der Erbschaft andere Rechte und Pflichten.

Um aus Sicht des Erblassers einer gesetzlichen und „ungewollten“ Erbfolge entgegenzuwirken, empfehle ich Ihnen schon zu Lebzeiten eine testamentarische Gestaltung oder durch klare vertragliche Festlegungen Ihr Erbe nachhaltig zu regeln. Dies gilt insbesondere bei Unternehmensnachfolgen oder wenn der Wunsch besteht, seinen Lebenspartner abzusichern, z.B. bei Patchwork-Familien oder gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Dabei können zukünftige Erben und Gesellschafter einbezogen werden, was langwierige und teure Auseinandersetzungen zwischen Erben oder Gesellschaftern vermeidet.

Wissen Sie, dass erst 15 Prozent aller Deutschen überhaupt ein Testament erstellt haben?

Mein Name ist Leonie Lehrmann. Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Als eine auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältin berate ich Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft. Ich erläutere Ihnen Sinn und Zweck erbrechtlicher Fachbegriffe wie Vermächtnis, Nachlass, Erbe, Miterbe, Vorerbe, Nacherbe, Pflichtteil, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Teilungsanordnung, Teilungsversteigerung, Testamentsvollstreckung oder Nachlasspflegschaft.

Ich zeige Ihnen sinnvolle Wege bei der Gestaltung Ihres Testamentes oder einer geordneten und reibungslosen Unternehmensnachfolge. Dabei berücksichtige ich bei der Abfassung von Verträgen und der Testamentsgestaltung nicht nur wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte, sondern nehme mir viel Zeit, Ihnen genau zuzuhören, damit Ihre persönlichen Lebensumstände einfließen und Ihr tatsächlicher Wille zur Erbregelung eintritt.

Sie sind Erblasser, Alleinerbe, Miterbe in einer Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsberechtigte/r?

Ich unterstütze Sie bei folgenden Themen – außergerichtlich und/oder gerichtlich:

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Testamentsgestaltung, Nachfolgeplanung und Regelung der Unternehmensnachfolge

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Ehevertrag und Erbvertrag

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Berliner Testament

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Vor- und Nacherbschaft

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Auslegung unklarer Testamente

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Druchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

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Schenkung unter Lebenden

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Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuererklärung: Dabei arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen oder kann auf ein Netzwerk erfahrener Experten zugreifen.

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Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft

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Ausschlagung eines Erbes

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Erbenhaftung

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Beantragung eines Erbscheins

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Übertragen von Vermögen im Ausland

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Übertragen von Inlandvermögen von ausländischen Mitbürgern

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Geltendes Erbrecht bei in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürgern

6 wichtige Erbfolgen:

Was Sie beachten müssen, damit Sie Ihr Erbe wirklich genießen können

Alleinerbe:

Kann mit Beschwerungen, beispielsweise in Form von Vermächtnissen oder einer Testamentsvollstreckung belastet sein; schlimmstenfalls kann der Nachlass durch Vermächtnisse sogar nahezu ausgehöhlt sein. Liegen hierfür Anhaltspunkte vor, sollte man sich unbedingt beraten lassen.

Testamentsvollstreckung:

Hier sind unterschiedliche Formen möglich; die gängigsten sind die Abwicklungs-TV und Dauer-TV.

Man spricht von einer Dauer-TV, wenn TV über einen längeren Zeitraum andauern soll, beispielsweise weil minderjährige Kinder zum Erbe gelangen, die den Nachlass noch nicht selbst verwalten können.

Abwicklungs-TV wird angeordnet, um dafür Sorge zu tragen, dass der Wille des Erblassers umgesetzt wird. Der TV hat dann auch die Aufgabe, sich um die Begleichung der Erbschaftsteuer zu kümmern, sofern Erbschaftsteuer entsteht.

Vermächtnis:

Zuwendung einzelner Gegenstände an eine bestimmte Person oder Gesellschaft, beispielsweise Zuwendungen eines Grundstücks, einzelner Schmuckstücke, eines konkreten Geldbetrages oder eines prozentualen Anteils am Nachlass.

Ausschlagung:

Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Mit der Ausschlagung verliert der Erbe sämtliche Rechte an dem vorhandenen Eigentum des Erblassers; der Ausschlagende erbt zwar keine Schulden, darf aber rein rechtlich betrachtet auch keinerlei Gegenstände mehr aus dem Nachlass behalten.

Oft erfolgt eine Ausschlagung vorschnell, obwohl es Möglichkeiten gibt, die Haftung auf den Wert des Nachlasses zu begrenzen. Sofern noch ein Interesse an einzelnen Nachlassgegenständen besteht, ist daher zu überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, von den vorhandenen Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, statt alle Rechte aufzugeben.

Gesetzliche Erbfolge:

Sie tritt im Unterschied zur sog. gewillkürten Erbfolge ein, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung, d. h. kein Testament oder Erbvertrag errichtet wurden. War der Erblasser verheiratet, ist die gesetzliche Erbfolge immer auch vom jeweiligen Güterstand abhängig, in dem der Erblasser verheiratet war. Was oft vergessen wird: Wenn Ehepaare keine gemeinsamen Kinder haben, wird der überlebende Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe. Sind Eltern des Verstorbenen vorhanden, werden diese Miterben. Leben die Eltern nicht mehr, werden etwa vorhandene Geschwister Miterben. Wer diese – meist unliebsame – Folge vermeiden will, muss zwingend ein Testament errichten.

Internationales Erbrecht:

Leider gibt es kein „international einheitliches Erbrecht“. Bei Erbfällen mit Auslandsberührung ist daher besondere Vorsicht geboten. Problematisch kann es immer dann werden, wenn ein Erblasser in Deutschland wohnt, aber eine andere Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt aber im Ausland lebt oder sich zumindest einzelne Nachlassgegenstände im Ausland befinden.

Durch die EU-Erbrechtsverordnung haben sich hier erhebliche Erleichterungen innerhalb der EU ergeben, gleichwohl sollte man sich in solchen Fällen vorab beraten lassen.

Sofern es um einen Erbfall mit Bezug zu außerhalb der EU liegenden Staaten geht, gilt dies umso mehr. In Einzelfällen sind Erbstreitigkeiten sogar nahezu unlösbar, weil die Rechtsordnungen in sich widersprüchlich sind und eine Harmonisierung mit dem deutschen Recht kaum möglich erscheint.

Wie kann ich Ihnen bei Ihren Fragen zum Erbrecht und dessen Folgen helfen? Dank meiner Spezialisierung auf das Erbrecht kenne ich die taktischen und rechtlichen Wege, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ob als Erblasser zu Lebzeiten oder als Erbe. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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