Das Steuer in der Hand haben
PatientenverfügungIch stehe für Sie ein!
(gerne auch rein telefonisch)
Was ist eine patientenverfügung
Patientenverfügung – was ist das und warum ist sie wichtig?
Eine Patientenverfügung legt verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie greift typischerweise in Situationen, in denen nach ärztlicher Einschätzung keine Aussicht auf Heilung besteht – etwa am Lebensende oder bei schwerster Erkrankung.
Die Verfügung dient dem medizinischen Personal als klare Handlungsanweisung und schützt Sie davor, gegen Ihren Willen künstlich am Leben erhalten zu werden. Umgangssprachlich spricht man oft davon, „an Maschinen zu hängen“. Mit der Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen beendet oder gar nicht erst begonnen werden sollen.
Darüber hinaus können Sie auch weitere wichtige Entscheidungen treffen, etwa:
- ob Sie eine Organspende wünschen,
- welche grundlegenden Vorstellungen Sie von Ihrer Bestattung haben,
- oder wie Ihre Patientenverfügung mit weiteren Vorsorgeverfügungen (z. B. Vorsorgevollmacht) zusammenwirken soll.
DIE UNTERSCHIEDE
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – wo liegt der Unterschied?
- Patientenverfügung: hält Ihren persönlichen Willen zu medizinischen Maßnahmen schriftlich fest.
- Vorsorgevollmacht: bestimmt, wer befugt ist, diesen Willen durchzusetzen und Sie rechtlich zu vertreten.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer Vertrauensperson umfassende oder eingeschränkte Befugnisse erteilen, z. B. in den Bereichen:
- Vermögensangelegenheiten: Bankgeschäfte, Immobilien, Behörden- oder Versicherungsangelegenheiten
- Persönliche Angelegenheiten: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Heilbehandlungen
Eine Vorsorgevollmacht gilt, sobald Sie selbst nicht mehr handeln können – sei es vorübergehend (z. B. Krankheit) oder dauerhaft (z. B. Geschäftsunfähigkeit). Sie kann auch über den Tod hinaus Wirkung entfalten, sodass der Bevollmächtigte z. B. die Bestattung organisiert oder offene Rechnungen begleicht.
In manchen Fällen kann eine wirksam gestaltete Vollmacht sogar die Beantragung eines Erbscheins überflüssig machen.
Schon an die Zukunft gedacht?
Wie unterstützt Sie ein Anwalt bei der Patientenverfügung?
Standardvordrucke für Patientenverfügungen sind oft zu allgemein und lassen viele Fragen offen. In der Praxis führt das dazu, dass Angehörige in einer Ausnahmesituation schwierige Entscheidungen ohne klare Vorgaben treffen müssen.
Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Patientenverfügung individuell, rechtssicher und umfassend gestaltet ist. Dabei werden Fragen geklärt wie:
- Möchte ich lebensverlängernde Maßnahmen zulassen?
- Unter welchen Bedingungen stimme ich einer Organspende zu (z. B. nur für Angehörige, auch für Forschungszwecke)?
- Habe ich konkrete Bestattungswünsche?
- Möchte ich in einem Hospiz oder, soweit möglich, zu Hause versterben?
- Soll der Bevollmächtigte in Zweifelsfällen von meinen Vorgaben abweichen dürfen – oder nicht?
Viele dieser Fragen stellt man sich ohne fachliche Beratung gar nicht – mit der Folge, dass wichtige Regelungen fehlen. Eine anwaltlich erarbeitete Patientenverfügung entlastet nicht nur Ihre Angehörigen, sondern stellt auch sicher, dass Ihr Wille respektiert wird.
Die Patientenverfügung
12 gute Gründe, warum Sie mit einer Patientenverfügung oder General- bzw. Vorsorgevollmacht auch im Ernstfall das Steuer Ihres Lebens in der Hand haben.
- Ermöglicht maximale Selbstbestimmung im Sterbeprozess – auch wenn ein eigenverantwortliches Handeln in diesem Moment nicht mehr möglich ist.
- Erleichtert die Durchsetzung Ihres Willens für die Angehörigen.
- Gibt Entscheidungshilfen für Ihre Angehörigen und beugt Gewissenskonflikten vor. Ihnen nahe stehende Personen werden somit entlastet.
- Bietet juristische Absicherung.
- Ist für unverheiratete Zusammenlebende oft die einzige Möglichkeit, den Wünschen des Lebenspartners zur Umsetzung zu verhelfen.
- Ist die einzige Möglichkeit, von Ihnen selbst gewählte Personen mit dem Aufgabenkreis Ihrer Gesundheitsfürsorge zu betrauen.
- Spart Ihnen und Ihren Angehörigen Kosten für eine Betreuung und für eventuell notwendige Sachverständigengutachten.
- Spart Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, solange kein Konfliktfall zwischen Arzt und Bevollmächtigtem entsteht.
- Hilft möglichen Konflikten zwischen Arzt und Bevollmächtigtem bzw. Betreuer vorzubeugen.
- Hilft Kollisionen mit einer gewünschten/ungewünschten Organspende zu vermeiden.
- Bietet sich an, um auch über den Tod hinaus die Liquidität für Ihre Angehörigen bzw. Erben zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt insbesondere für Eltern.
Kurz Portrait
Leonie Lehrmann
Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
- Jahrgang 1980
- Rechtsanwältin seit 2008
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Wie ich Sie unterstütze
Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebensumstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.
Erbrecht
Wie Sie richtig vererben, falschen Erwartungen vorbeugen und den Familienfrieden bewahren.
Patientenverfügung
Wie Sie schon heute selbstbestimmt handeln, um auch im Ernstfall das Steuer in der Hand zu haben.
Testamentsgestaltung
Richtig vererben: so vermeiden Sie Fehler und erstellen ein starkes Testament.