Das Steuer in der Hand haben

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Schon an die Zukunft gedacht?

Wie Sie schon heute selbstbestimmt handeln, um auch im Ernstfall das Steuer in der Hand zu haben

Jeder kann – unabhängig von Lebensalter und Lebensumständen – durch einen Unfall oder eine Krankheit in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Wir sind überzeugt, dass auch in solchen Situationen Ihr Selbstbestimmungsrecht so gut wie möglich gewahrt werden muss.

Eine rechtzeitige (juristische bzw. medizinische) Vorsorge ermöglicht auch in den Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, eine selbstbestimmte Lebensführung.

Die Patientenverfügung

12 gute Gründe, warum Sie mit einer Patientenverfügung oder General- bzw. Vorsorgevollmacht auch im Ernstfall das Steuer Ihres Lebens in der Hand haben.

  • Ermöglicht maximale Selbstbestimmung im Sterbeprozess – auch wenn ein eigenverantwortliches Handeln in diesem Moment nicht mehr möglich ist.
  • Erleichtert die Durchsetzung Ihres Willens für die Angehörigen.
  • Gibt Entscheidungshilfen für Ihre Angehörigen und beugt Gewissenskonflikten vor. Ihnen nahe stehende Personen werden somit entlastet.
  • Bietet juristische Absicherung.
  • Ist für unverheiratete Zusammenlebende oft die einzige Möglichkeit, den Wünschen des Lebenspartners zur Umsetzung zu verhelfen.
  • Ist die einzige Möglichkeit, von Ihnen selbst gewählte Personen mit dem Aufgabenkreis Ihrer Gesundheitsfürsorge zu betrauen.
  • Spart Ihnen und Ihren Angehörigen Kosten für eine Betreuung und für eventuell notwendige Sachverständigengutachten.
  • Spart Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, solange kein Konfliktfall zwischen Arzt und Bevollmächtigtem entsteht.
  • Hilft möglichen Konflikten zwischen Arzt und Bevollmächtigtem bzw. Betreuer vorzubeugen.
  • Hilft Kollisionen mit einer gewünschten/ungewünschten Organspende zu vermeiden.
  • Bietet sich an, um auch über den Tod hinaus die Liquidität für Ihre Angehörigen bzw. Erben zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt insbesondere für Eltern.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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