Erbrecht

Erbengemeinschaft

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Schon an die Zukunft gedacht?

Welchen Vorteil bringt die Beauftragung eines Anwalts für die Erbengemeinschaft? 

Die Erbengemeinschaft ist mitunter ein schwieriges Konstrukt und führt häufig zu langjährigen Streitigkeiten. Oft entsteht der Streit aber nicht durch die Miterben selbst, sondern durch den Miterben nahestehende Personen, wie beispielsweise einen Lebensgefährten oder Freunde.  

Als auf das Erbrecht spezialisierte Anwälte unterstützen wir die Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor allem bei der Frage, welcher Erbe, was bekommt. Dank unserer Erfahrung vermitteln wir zwischen den Miterben und sorgen für einen fairen Interessenausgleich. Wir helfen bei der schnellen und erfolgreichen Abwicklung der Erbengemeinschaft und vermeiden somit häufig die Teilungsversteigerung und langwierige erbrechtliche Streitigkeiten. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. 

Ein Grund für die oft unnachgiebig geführten Auseinandersetzungen liegt vor allem darin, dass die Erbengemeinschaft Entscheidungen über die Verwaltung des Nachlasses nur gemeinschaftlich treffen kann. Über die daraus entstehenden Konsequenzen sind sich die Erben oft nicht im Klaren. Denn Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit nach den Erbquoten, nicht nach Köpfen getroffen.  

Wer ist für die Aufteilung des Erbes zuständig? 

Diese Fragen bekommen wir sehr häufig gestellt. Hierzu gibt es eine sehr eindeutige Antwort: und zwar die Erbengemeinschaft selbst. Bei vielen hat sich der Irrglaube eingeschlichen, dass sich das Gericht oder jemand, der durch das Gericht bestimmt wird, um die Aufteilung des Erbes kümmert. Dies ist jedoch in Deutschland nicht der Fall, es sei denn der Erblasser hat in seinem Testament explizit eine Testamentsvollstreckung angeordnet. In allen anderen Fällen und im Falle der gesetzlichen Erbfolge, müssen sich die Erben selbst um die Verteilung der Nachlassgegenstände und Aufteilung des Vermögens kümmern.  

Und je größer die Erbengemeinschaft ist, desto mehr Streitpotenzial bietet sich. Sind die Fronten erst verhärtet, ist eine Aufteilung des Erbes selbst unter gerichtlicher Zuhilfenahme ausgesprochen schwierig und häufig äußerst langwierig. Das hängt vor allem damit zusammen, dass eine Klage, mit der vor Gericht eine Teilung erstrebt wird, normalerweise erst dann erfolgreich sein kann, wenn nur noch Barvermögen im Nachlass vorhanden ist. 

Zunächst müssen also sämtliche Grundstücke, Pkw, Schmuck, Antiquitäten und Hausrat veräußert werden, um dann erst eine Teilung herbeiführen zu können. 

Sind sich die Miterben bezüglich der Veräußerung oder Aufteilung der Nachlassgegenstände nicht einig, kann dies leider Jahre dauern. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine Erbengemeinschaft entstehen lassen möchte. Selbst wenn man sich heute noch gut versteht, weiß man nie, wie sich die Dinge im Laufe der Jahre entwickeln. Eine geschickte Testamentsgestaltung vermeidet Erbengemeinschaften und hilft frühzeitig den Familienfrieden zu wahren. 

Auch eine Erbengemeinschaft aus lediglich zwei Miterben mit jeweils hälftiger Erbquote kann zu Problemen führen. Sehr schnell entsteht eine Pattsituation, so dass sich beide Miterben wechselseitig blockieren und auch hier eine Aufteilung des Erbes letztlich nur noch durch anwaltliche Hilfe herbeigeführt werden kann. 

Für Erbengemeinschaften:

6 Fragen für Sie als Teil einer Erbengemeinschaft:

  • Wissen Sie, dass Miterben in einer Erbengemeinschaft alle gleiche Rechte und Pflichten haben? 
  • Wissen Sie auch, dass somit alle Miterben alle Gegenstände, die sich im Nachlass befinden, gleichermaßen nutzen dürfen? 
  • Wissen Sie, dass dies nicht nur für Immobilien, sondern auch für bewegliche Gegenstände wie Schmuck und Hausrat gilt? Möchten Sie alle Hinterlassenschaften gemeinsam mit Ihren Miterben zusammen nutzen und wollen die anderen das auch? 
  • Wissen Sie, wie Sie Ihre Erbengemeinschaft richtig verwalten? Und haben Sie eine Vorstellung davon, wie Sie Ihre Erbengemeinschaft auseinandersetzen? 
  • Wissen Sie, in welcher Höhe möglicherweise Pflichtteilsansprüche in Ihrer Erbengemeinschaft zu bedienen sind? 
  • Wissen Sie, wann alle Verbindlichkeiten erfüllt sind, so dass die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann? 

 

Sollten Sie eine dieser Fragen mit „nein“ beantwortet haben, bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an, sowohl bei außergerichtlichen als auch gerichtlichen Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaft zu helfen.  

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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