Erbrecht

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Erbengemeinschaft: Wie Sie Ihr Erbe erhalten und der Familienfrieden gewahrt bleibt

Die Erbengemeinschaft ist mitunter ein schwieriges Konstrukt und führt häufig zu langjährigen Streitigkeiten. Oft entsteht der Streit aber nicht durch die Miterben selbst, sondern durch den Miterben nahestehende Personen, wie beispielsweise einen Lebensgefährten oder Freunde.

Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich die Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor allem bei der Frage, welcher Erbe, was bekommt. Dank meiner Erfahrung vermittele ich zwischen den Miterben und sorge für einen fairen Interessenausgleich. Ich helfe bei der schnellen und erfolgreichen Abwicklung und vermeide somit regelmäßig Teilungsversteigerung und langwierige erbrechtliche Streitigkeiten. Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ein Grund für die oft unnachgiebig geführten Auseinandersetzungen liegt vor allem darin, dass die Erbengemeinschaft Entscheidungen über die Verwaltung des Nachlasses nur gemeinschaftlich treffen kann. Über die daraus entstehenden Konsequenzen sind sich die Erben oft nicht im Klaren. Denn Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit nach den Erbquoten, nicht nach Köpfen getroffen.

Und je größer die Erbengemeinschaft ist, desto mehr Streitpotenzial bietet sich. Sind die Fronten erst verhärtet, ist eine Teilung des Nachlasses selbst unter gerichtlicher Zuhilfenahme ausgesprochen schwierig und häufig äußerst langwierig. Das hängt vor allem damit zusammen, dass eine Klage, mit der vor Gericht eine Teilung erstrebt wird, normalerweise erst dann erfolgreich sein kann, wenn nur noch Barvermögen im Nachlass vorhanden ist.

Zunächst müssen also sämtliche Grundstücke, Pkw, Schmuck, Antiquitäten und Hausrat veräußert werden, um dann erst eine Teilung herbeiführen zu können.

Sind sich die Miterben bezüglich der Veräußerung nicht einig, kann dies leider Jahre dauern. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine Erbengemeinschaft entstehen lassen möchte. Selbst wenn man sich heute noch gut versteht, weiß man nie, wie sich die Dinge im Laufe der Jahre entwickeln. Eine geschickte Testamentsgestaltung vermeidet Erbengemeinschaften und hilft frühzeitig den Familienfrieden zu wahren.

Auch eine Erbengemeinschaft aus lediglich zwei Miterben mit jeweils hälftiger Erbquote kann zu Problemen führen. Sehr schnell entsteht eine Pattsituation, so dass sich beide Miterben wechselseitig blockieren.

Für Erbengemeinschaften:

6 Fragen für Sie als Teil einer Erbengemeinschaft:

  • Wissen Sie, dass Miterben in einer Erbengemeinschaft alle gleiche Rechte und Pflichten haben?
  • Wissen Sie auch, dass somit alle Miterben alle Gegenstände, die sich im Nachlass befinden, gleichermaßen nutzen dürfen?
  • Wissen Sie, dass dies nicht nur für Immobilien, sondern auch für bewegliche Gegenstände wie Schmuck und Hausrat gilt? Möchten Sie denn alle Hinterlassenschaften gemeinsam mit Ihren Miterben zusammen nutzen und wollen die anderen das auch?
  • Wissen Sie, wie Sie Ihre Erbengemeinschaft richtig verwalten? Und haben Sie eine Vorstellung davon, wie Sie Ihre Erbengemeinschaft auseinandersetzen?
  • Wissen Sie, in welcher Höhe möglicherweise Pflichtteilsansprüche in Ihrer Erbengemeinschaft zu bedienen sind?
  • Wissen Sie, wann alle Verbindlichkeiten erfüllt sind, so dass die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „nein“ beantwortet haben, dann lassen Sie mich helfen! Außergerichtlich oder gerichtlich.

Aus Unkenntnis und mangelndem Bewusstsein für die rechtlichen Probleme erwächst oft Streit, selbst wenn Sie mal dachten, Sie wären sich einig. Lassen Sie es so weit nicht kommen! Die Weichen für eine zügige und einvernehmliche Erbauseinandersetzung werden ganz häufig schon am Anfang gestellt. Deshalb gilt: Je früher Sie wissen, wie Sie rechtlich richtig handeln, desto besser! Nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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