Totenfürsorge

Thema Totenfürsorge: Was bedeutet das?

Das ist zunächst einmal jegliche Fürsorge für den Toten. Sie beinhaltet das Recht über die Leiche zu verfügen, d.h. die Art und den Ort der Bestattung festzulegen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt dann auch über eine Umbettung zu entscheiden. Sie beinhaltet aber auch die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Insoweit kommt dann hinzu, auch die Anordnung von Obduktion oder Exhumierung. Auch das kann dem Totenfürsorgeberechtigten in seiner Entscheidung obliegen.

Das Totenfürsorgerecht ist nicht identisch mit dem Erbrecht. Es steht prinzipiell demjenigen zu der durch den Toten dazu bestimmt wurde; wie auch der Erbe, wenn da eine Bestimmung getroffen ist. Ist aber keine Bestimmung getroffen, entscheidet sich die Totenfürsorge nach Gewohnheitsrecht und steht den nächsten Angehörigen zu.

Grundsätzlich nicht Totenfürsorgeberechtigt ist in jedem Fall der Testamentsvollstrecker. Es sei denn natürlich, ihm ist diese Aufgabe ausdrücklich übertragen worden. Der Betreuer ist ebenso wenig Totenfürsorgeberechtigt wie der Nachlasspfleger. Beim Betreuer hängt es daran, dass das Amt des Betreuers mit dem Tod endet, beim Nachlasspfleger liegt es daran, dass er einfach andere Aufgaben hat, die Sorge um den Nachlass nicht um den Leichnam.

Wer nun konkrete Verfügungen treffen will, kann einen Totenfürsorgeberechtigten bestimmen. Die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten bedarf keiner Form, sie kann also auch stillschweigend erfolgen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht klar feststellbar, kann der Wille anhand von Äußerungen oder auch dem Verhalten des Verstorbenen zu Lebzeiten auszulegen sein.

Die Totenfürsorge kann mit einer Bestattungsverfügung geregelt werden, welche auch gut mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Jedoch nicht im Testament. Denn in aller Regel ist der Verstorbene schon unter der Erde und bereits alles vollzogen, wenn das Testament eröffnet wird und dann ist es einfach zu spät. Eine weitere Option zur Bestimmung eines Totenfürsorgeberechtigten wäre die Regelung in einem Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter.