Wer erbt, wenn nichts geregelt ist? Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist dies abhängig vom Güterstand. Was ist der Güterstand und wie wirkt er sich aus?

Die Erbfolge bei Ehegatten oder warum Eduard und Mathilde ein Testament haben sollten. Um zum Erbe zu gelangen, gibt es prinzipiell zwei Wege. Einmal die gewillkürte oder die gesetzliche Erbfolge. Gewillkürt, das heißt aufgrund einer letztwilligen Verfügung eines Testamentes, eines Erbvertrages oder ähnlichem. Die gesetzliche Erbfolge hingegen tritt ein, wenn gar nichts vorhanden ist. Schauen wir uns das einmal konkret an. Ich wähle fiktiv das Ehepaar Eduard und Mathilde. Das sind Figuren die ich nicht kenne. Ich habe keinen persönlichen Bezug. Ähnlichkeiten zu lebenden Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Zurück zum Ehepaar Eduard und Mathilde.

Die beiden sind kinderlos und nun denken viele erfahrungsgemäß, das wenn Mathilde stirbt, Eduard automatisch als Ehepartner alleine erbt. Aber das ist ganz regelmäßig nicht der Fall, denn immer dann, wenn Eltern vorhanden sind, erben die Eltern mit, wenn keine Eltern mehr vorhanden sind, dann sind das etwa vorhandene Geschwister die zum Erbe gelangen. Also regelmäßig ist es nicht der Ehepartner alleine. Regelmäßig ist das aber auch vor allem nicht gewollt. In aller Regel will der Ehepartner natürlich Alleinerbe sein und sich nicht mit irgendwelchen Geschwistern oder Eltern rumstreiten müssen. Das beinhaltet natürlich auch, dass es an dieser Stelle ganz oft zu unheimlichen Ärger kommt. Deshalb bin ich großer Verfechter davon, dass man dies unbedingt vermeiden sollte, indem man ein Testament macht und sich die Ehepartner wenigstens wechselseitig zu Alleinerben einsetzen.

Wenn das Ehepaar Eduard und Mathilde beispielsweise ein Kind haben, wer erbt dann wie? Das wiederum ist abhängig vom Güterstand der Eheleute.

Güterstand das meint die rechtliche Konstruktion dessen wie die Ehegatten verheiratet sind. Es gibt im wesentlichen drei Güterstände. Das ist einmal die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Davon sind verschiedentlich auch Modifikationen möglich. Darauf gehe ich an dieser Stelle nicht darauf ein. Eventuell mache ich dazu eine separate Folge.

Wenn kein Ehevertrag gemacht ist oder kein Testament vorhanden ist, tritt normalerweise Zugewinngemeinschaft ein. Das ist der Güterstand, der immer gegeben ist, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist. Haben nun Eduard und Mathilde ein Kind, dann würde sich die Erbfolge wie folgt verteilen: Bei Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, würde der überlegende Ehegatte die Hälfte automatisch erben und das Kind die andere Hälfte. Bei Gütertrennung wäre es im Moment genauso. Bei Gütergemeinschaft hingegen würde der Ehepartner sogar nur ¼ bekommen und der Abkömmling den übrigen ¾ Anteil. Hier sieht man schon die ersten Auswirkungen. Gravierender wird es, wenn der Ehepartner, in unserem Beispiel Eduard und Mathilde, noch ein zweites Kind haben. Dann erbt der Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft nach wie vor die Hälfte und die Abkömmlinge teilen sich die andere Hälfte. Bei Gütertrennung hingegen würde der Ehepartner nur 1/3 erben und die beiden Abkömmlinge bekommen die anderen 2/3. Bei Gütergemeinschaft bleibt es bei den ¼ des Ehepartners. Haben Eduard und Mathilde nun drei Kinder, ändert sich wiederum in der Zugewinngemeinschaft erneut nichts. Das heißt der Ehepartner, in unserem Beispiel Eduard, würde ½ erben. Bei Gütertrennung hingegen wäre es dann schon nur ¼. Es wird also hier bei mehreren Abkömmlingen weniger. Bei der Gütergemeinschaft bleibt es bei ¼ Anteil. Man sieht auf jeden Fall gut, dass die Ergebnisse stets auseinanderfallen. Ganz wichtig ist es deshalb bei der Nachfolgeplanung das zu berücksichtigen und vor allem immer daran zu denken, dass der Ehepartner normalerweise nicht allein erbt. Demnach mein Appell:

MACHT EIN TESTAMENT ODER EINEN ERBVERTRAG!