Erbrecht

Erbengemeinschaft

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Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim – OT Wackernheim

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Welchen Vorteil bringt die Beauftragung eines Anwalts für die Erbengemeinschaft? 

Eine Erbengemeinschaft ist oft ein komplexes und konfliktträchtiges Konstrukt. Häufig entstehen Streitigkeiten nicht nur unter den Miterben selbst, sondern auch durch den Einfluss nahestehender Personen wie Lebenspartner oder Freunde.

Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht unterstützen wir Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte – insbesondere bei der zentralen Frage: Wer erhält was?

Dank unserer Erfahrung vermitteln wir zwischen den Miterben, sorgen für einen fairen Interessenausgleich und helfen, die Erbengemeinschaft schnell und erfolgreich abzuwickeln. So lassen sich langwierige Streitigkeiten oder eine Teilungsversteigerung oft vermeiden. Selbstverständlich vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ein häufiger Streitpunkt: Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft können nur gemeinschaftlich getroffen werden. Vielen Erben ist nicht bewusst, dass Beschlüsse mit Stimmenmehrheit nach Erbquoten gefasst werden – nicht nach Köpfen. Dies birgt erhebliches Konfliktpotenzial.

Wer kümmert sich um die Aufteilung des Erbes? 

Eine der häufigsten Fragen lautet: Wer ist für die Aufteilung des Nachlasses zuständig?

Die klare Antwort: Die Erben selbst.

Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben übernimmt das Gericht diese Aufgabe nicht – es sei denn, der Erblasser hat in einem Testament ausdrücklich eine Testamentsvollstreckung angeordnet. Fehlt eine solche Anordnung, müssen sich die Erben eigenständig um die Verteilung des Nachlasses kümmern.

Gerade in größeren Erbengemeinschaften steigt damit das Streitpotenzial erheblich. Sind die Fronten erst verhärtet, ist eine Teilung oft nur schwer und langwierig möglich. Vor Gericht ist eine Teilung in der Regel erst dann durchsetzbar, wenn der Nachlass fast ausschließlich aus Barvermögen besteht. Das bedeutet:

  • Zunächst müssen Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck oder Hausrat veräußert werden.
  • Erst danach kann eine Verteilung erfolgen.

Fehlt Einigkeit über die Veräußerung, kann sich dieser Prozess über Jahre hinziehen. Selbst in einer Zweiergemeinschaft mit gleichen Erbquoten kommt es häufig zu Blockaden, die nur durch anwaltliche Hilfe gelöst werden können.

Die Erfahrung zeigt: Eine vorausschauende Testamentsgestaltung kann Erbengemeinschaften vermeiden und so den Familienfrieden sichern.

Für Erbengemeinschaften:

6 Fragen für Mitglieder einer Erbengemeinschaft:

  • Wissen Sie, dass alle Miterben die gleichen Rechte und Pflichten haben?
  • Wissen Sie, dass alle Miterben sämtliche Nachlassgegenstände gleichermaßen nutzen dürfen – auch Schmuck, Hausrat oder Immobilien?
  • Möchten Sie wirklich alle Nachlassgegenstände gemeinsam mit den anderen Miterben nutzen – und möchten diese das auch?
  • Wissen Sie, wie die Erbengemeinschaft verwaltet und auseinandergesetzt wird?
  • Wissen Sie, in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche aus dem Nachlass zu bedienen sind?
  • Wissen Sie, wann alle Verbindlichkeiten erfüllt sind und die Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, lohnt sich anwaltliche Unterstützung. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu lösen und die Erbengemeinschaft effizient abzuwickeln – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Kurz Portrait

Leonie Lehrmann

Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)  

  • Jahrgang 1980
  • Rechtsanwältin seit 2008
  • Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim – OT Wackernheim

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Wie ich Sie unterstütze

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebens­umstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.

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