Erbschaft & Schenkung
SteuerrechtIch stehe für Sie ein!
(gerne auch rein telefonisch)
Schon an die Zukunft gedacht?
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht:
Häufig reichen die gewährten Steuerfreibeträge nicht aus, um im Erbfall steuerfrei bleiben zu können. Wenn man sich dessen bewusst ist und das Thema rechtzeitig angeht, kann man durch eine steueroptimierte Nachfolgeplanung deutlich Steuern sparen oder den Anfall einer Steuer idealerweise sogar vollständig ausschließen.
Man sollte seine Erbfolge keinesfalls nur nach steuerlichen Erwägungen ausrichten. Doch soweit sich im Gesamtkonzept der Vermögensnachfolge Möglichkeiten zu Steuerersparnissen bieten, beispielsweise durch eine optimierte Unternehmensnachfolge oder durch lebzeitige Übertragungen, warum diese verschenken?
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den aktuell geltenden Steuerfreibeträgen und Steuersätzen im Erbrecht und bei Schenkungen.
Der Freibetrag beträgt für
- den Lebenspartner: 500.000 €;
- jedesKind/ Stiefkind: 400.000 €;
- jedes Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000 €;
- jedes Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000 €;
- jede sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 €;
- jede Person aus Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen) oder III (z. B. Lebensgefährten, Freunde): 20.000 €.
Tabelle Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen
Wert des Vermögens abzüglich Freibetrag von: | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III | |||
Ehegatten, Lebens- partner | Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn deren Eltern verstorben), ... | Kinder der Kinder (Enkel) | Eltern (bei Erbfall) | Geschwister, Eltern (bei Schenkung), ... | alle übrigen | |
500.000€ | 400.000€ | 200.000€ | 100.000€ | 20.000€ | ||
Steuersatz bei einem Vermögen | ||||||
bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % | |||
bis 300.000 € | 11 % | 20 % | ||||
bis 600.000 € | 15 % | 25 % | ||||
bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | ||||
bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % | |||
bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | ||||
über 26.000.000 € | 30 % | 43 % |
Wie sieht es bei Ihnen aus? Reichen die gewährten Freibeträge für Sie aus? Wenn nicht, lassen Sie sich beraten und lassen Sie uns gemeinsam eine günstigere Lösung für Sie und Ihre Angehörigen finden!
Was ein Rechtsanwalt für Steuerrecht in erbrechtlichen Angelegenheiten für Sie tun kann
Als Fachanwältin für Steuerrecht kann ich Sie mit meinem Team umfassend in allen steuerrechtlichen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben beraten. Zum einen kann ich Sie gerne beraten, inwieweit eine Übertragung zu Lebzeiten auf Angehörige aus steuerrechtlichen Gründen möglicherweise sinnvoll erscheint, insbesondere unter Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge. Gerne kann ich Sie im Rahmen dessen bei der Erstellung eines Übergabevertrages unterstützen, Rücksprache mit dem Notariat halten und Sie zum Notartermin begleiten.
Des Weiteren gewähre ich Ihnen eine umfassende erbrechtliche und steuerrechtliche Beratung, um Ihren Angehörigen durch eine geschickte Testamentsgestaltung Erbschaftsteuer im Erbfall möglichst zu ersparen oder diese zumindest so gering wie möglich zu halten, und hierzu die Erbschaftsteuerfreibeträge möglichst optimal auszunutzen.
Als zertifizierte Stiftungsberaterin habe ich des Weiteren die Möglichkeit, sollte die Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge in Ihrer individuellen Konstellation nicht ausreichend erscheinen, mit Ihnen gemeinsam ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt zu erarbeiten, welches auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Im steuerrechtlichen Bereich unterstützen wir Sie vor allem mit den folgenden Leistungen:
- Hilfe bei der steueroptimierten Übertragung von Immobilien in nachfolgende Generationen oder an dritte Personen
- Steueroptimierte Testamentsgestaltung
- Optimierung der Vermögensnachfolge durch Rechtsformwechsel – hier arbeiten wir nötigenfalls mit langjährigen Partnern zusammen
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Einkommensteuererklärungen in Erbfällen
- Beratung zur Errichtung von Familienstiftungen und/ oder gemeinnützigen Stiftungen
- Stiftungsgründung
Damit Sie im Bereich von Stiftungsgründungen nicht auf die teilweise sehr langen Wartezeiten bei Stiftungsaufsichten angewiesen sind oder Sie sich wahlweise vorab einmal „ausprobieren“ können, bieten wir stets auch die Gründung einer Treuhandstiftung an. Dies erfolgt über die Plan b eG, zu der Sie sich über den folgenden Link gerne näher informieren können: www.plan-b-eg.de.
Warum ein Anwalt für Steuerrecht auch bei Erbauseinandersetzungen sinnvoll sein kann
Sehr häufig haben erbrechtliche Vorgänge steuerrechtliche Auswirkungen. Erbrecht und Steuerrecht gehen oft Hand in Hand. Auch bei der Erbauseinandersetzung unter mehreren Miterben sind steuerliche Themen zu beachten, gerade wenn Vermögenswerte an nur einen Miterben übertragen werden sollen. Als Anwältin für Steuerrecht unterstützte ich Sie gerne dabei, Steuerfallen zu vermeiden und somit nicht nur den Familienfrieden zu wahren, sondern zusätzlich unnötige Steuerfolgen zu sparen.
Kurz Portrait
Leonie Lehrmann
Fachanwältin für Erbrecht / Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
- Jahrgang 1980
- Rechtsanwältin seit 2008
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2012
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Wie ich Sie unterstütze
Ich bin Fachanwältin für Erbrecht. Gerade bei den emotionalen Themen wie Erbschaft und Vorsorge betrachte ich nie nur den vorliegenden Fall und die entsprechenden Paragraphen. Mir ist es darüber hinaus wichtig, auf die Menschen und Ihre Lebensumstände einzugehen. Ich nehme mir die Zeit zum Zuhören, um familiäre Hintergründe und Ihre Motive zu verstehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dadurch großes Vertrauen entsteht und ich Ihr Anliegen optimal erbrechtlich gestalten oder im Erbstreit Ihre Anprüche geltend machen kann.
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